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Für die Standorte Köln und Wuppertal suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Pflegefachkraft / OTA (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Stellenumfang von 25% bis 100% alles möglich – unbefristeter Arbeitsvertrag
Pflegejoker – Werden Sie Teil unseres Teams!
Sie suchen maximale Flexibilität und abwechslungsreiche Einsätze? Dann kommen Sie zu uns in den Pflegejoker – Der Flexpool der Cellitinnen Krankenhäuser.
Ihre Aufgaben:
- Flexibler Einsatz in 10 Krankenhäusern der Cellitinnen (7 in Köln, 1 in Bergheim, 2 in Wuppertal)
- Tätigkeiten in der Allgemein-, Intensiv-, Anästhesie- und/oder OP-Pflege
Unsere Benefits:
- Vergütung nach AVR + Flexibilitätszulage (bis zu 6.000€ monatlich)
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 30 Tage Urlaub + Urlaubszuschlag bei regelmäßiger Schichtarbeit
- Berücksichtigung von Dienstplanwünschen
- verschiedene Fort- und Fachweiterbildungen, u.a. Intensiv- und Anästhesiepflege
- Einspringprämie
- Prämie für Mitarbeiter werben Mitarbeiter
- Kilometerpauschale bei einer Entfernung von mehr als 50 km
- Work-Life-Balance
- Alterszusatzversorgung
- regelmäßige Teamevents (Weihnachtsfeiern, Firmenlauf, etc.)
- Fitness-Angebote
- BusinessBike
- Vergünstigungen bei verschiedenen Mobilfunkanbietern
- Corporate Benefits (Onlineshop)
Ihr Profil:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Pflegefachfrau/mann, Altenpfleger/-in für die Allgemeinstationen
- Pflegefachkraft (m/w/d) mit Fachweiterbildung in der Anästhesie- und Intensivpflege
- OP-Pflege oder Operationstechnische Assistenten/-innen (OTA)
- Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und –umgebung
Hospitalvereinigung der Cellitinnen
Koordinatoren Pflegejoker
Maren Göppert
Tel.: +49 151 66 80 29 11
Julien Herberg
Tel.: +49 171 932 51 27
Désirée Klöcker
Tel.:+49 151 4073 5852
Graseggerstr. 105 · 50737 Köln
www.ergaenzen-sie-uns.de
Wir freuen uns auf Sie!
Als zukünftiger Mitarbeiter (m/w/d) unseres Hauses sind Sie bereit, sich mit den christlichen Werten der Stiftung der Cellitinnen zu identifizieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur erfolgen kann, wenn bis zum Dienstantritt der notwendige Immunitätsnachweis (Masern, gemäß Infektions- bzw. Masernschutzgesetz) erbracht ist.
