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Für die Standorte Köln und Wuppertal suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

OTA (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit

Stellenumfang von Teilzeit bis Vollzeit ist alles möglich – unbefristeter Arbeitsvertrag


Pflegejoker – Werden Sie Teil unseres Teams!

Sie suchen maximale Flexibilität und abwechslungsreiche Einsätze? Dann kommen Sie zu uns in den Pflegejoker – Der Flexpool der Cellitinnen-Krankenhäuser.

                              

Ihre Aufgaben: 

  • Flexibler Einsatz in 10 Krankenhäusern der Cellitinnen (7 in Köln, 1 in Bergheim, 2 in Wuppertal) bei langfristigen und kurzfristigen Einsätzen

Unsere Benefits:

  • Vergütung nach AVR + Flexibilitätszulage (bis zu 6.000€ monatlich)
  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • 30 Tage Urlaub + Urlaubszuschlag bei regelmäßiger Schichtarbeit
  • Berücksichtigung von Dienstplanwünschen
  • verschiedene Fort- und Fachweiterbildungen, u.a. Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Einspringprämie
  • Prämie für Mitarbeiter werben Mitarbeiter
  • Kilometerpauschale bei einer Entfernung von mehr als 50 km
  • Work-Life-Balance
  • Alterszusatzversorgung
  • regelmäßige Teamevents (Weihnachtsfeiern, Firmenlauf, etc.)
  • Fitness-Angebote
  • BusinessBike
  • Corporate Benefits (Onlineshop)

Ihr Profil: 

  • Operationstechnische Assistent*innen (OTA)
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in (GuK) bzw. Pflegefachfrau/mann (PFK) mit Fachweiterbildung im OP-Bereich
  • GuK bzw. PFK mit Berufserfahrung im OP vorausgesetzt
  • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und –umgebung
Kontakt:

Hospitalvereinigung der Cellitinnen
Koordinatoren Pflegejoker 

Maren Göppert
Tel.: +49 151 66 80 29 11

Julien Herberg
Tel.: +49 171 932 51 27 

Désirée Klöcker
Tel.:+49 151 4073 5852

Graseggerstr. 105 · 50737 Köln
www.ergaenzen-sie-uns.de

Wir freuen uns auf Sie!

Als zukünftiger Mitarbeiter (m/w/d) unseres Hauses sind Sie bereit, sich mit den christlichen Werten der Stiftung der Cellitinnen zu identifizieren.

Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur erfolgen kann, wenn bis zum Dienstantritt der notwendige Immunitätsnachweis (Masern, gemäß Infektions- bzw. Masernschutzgesetz) erbracht ist.

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